AGB

 

1.  ALLGEMEINES 

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen oder dessen Assistenz durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.

 

2.  PRODUKTIONSAUFTRÄGE

1. Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig und besten Gewissens ausführen.
Er kann den Auftrag zum Teil – durch Dritte (Labore etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei.
Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Aufnahmeort und der angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel.
2. Der Fotograf wählt die Bilder aus, welche er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.
3. Mängelbeanstandungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
4. Der Fotograf verpflichtet sich, dem Auftraggeber die im Vertrag festgehaltenen Waren zu überliefern. Eine Haftung für den Versand wird ausgeschlossen.

 

3. NUTZUNGSRECHTE/ PERSÖNLICHKEITSRECHTE

1. Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Bezahlung des Honrars die Nutzungsrechte der Bilder für den privaten Gebrauch, dies umfasst ebenfalls die Nutzung im Social Media (Öffentliche Zurverfügungstellung). Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt (Vervielfältigungsrecht).
Eine kommerzielle Nutzung ist im Einzelfall für den Auftraggeber möglich, bedarf aber einer weiteren Vertragsunterschrift. In jedem Fall ist der Auftragnehmer als Urheber der Bilder zu nennen.

 

4. HAFTUNG

1. Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
2. Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
3. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen. Die Bildbearbeitung obliegt weiterhin dem hier vertraglich benannten Auftragnehmer. Die vereinbarten Kosten bleiben in voller Höhe bestehen.

4. Bei Unzufriedenheit seitens des Auftraggebers, aufgrund aufgetretener Veränderungen, werden Schadensersatzforderung in einer maximalen Höhe von 50% des Gesamtbetrages gewährleistet. Die Gründe müssen nachvollziehbar anhand mehrfach deutlich sichtbarer technischer Mangelleistungen des Ersatzfotografen belegt werden. Die Höhe der Erstattung wird vom Auftragnehmer festgesetzt. Ist es dem Auftragnehmer nicht möglich, rechtzeitig einen Ersatzfotografen zu stellen, wird das komplette Honorar inklusive bereits getätigter Vorauszahlungen an den Auftraggeber zurückerstattet. Das Brautpaar verzichtet jedoch auf die Abtretung etwaiger Mehrkosten an den Fotografen. Es besteht kein Anspruch auf eine sofortige Auszahlung der vereinbarten Kosten anstelle der Organisation eines Ersatzes.

5. Mangelhaftigkeiten, die im Labor entstanden sind, müssen auch im Labor geltend gemacht werden, für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.

6. Ist das Fotografieren seitens der Trauungsstätte während der Trauung nicht erwünscht, so trägt der Fotograf keine Verantwortung für fehlende Fotografien während einer Zeremonie. Es liegt in der Verantwortung des Brautpaares sich diesbezüglich rechtzeitig zu informieren und eine Genehmigung seitens der Trauungsstätte einzuholen.

7. Der Fotograf ist stets bemüht die Hochzeit mit all ihren Höhepunkten und vor allem ihren Gästen fotografisch festzuhalten. Es besteht jedoch seitens des Fotografen keine Garantie für die Aufnahme jedes einzelnen Momentes, welcher beispielsweise spontan geschieht. Eine genaue Auflistung der Abläufe am Hochzeitstag seitens des Brautpaares / Trauzeugen kann dieses Risiko bestmöglich minimieren.

 

5. HONORARE

1. Es gilt das vereinbarte Honorar zzgl. aller Nebenkosten. Nebenkosten sind: Laborkosten, Kostenpauschale für PKW (0,30€ / gefahrene Kilometer) ab einem Anfahrsweg von 40km (Abweichend, je nach Shootingpaket) , evtl. Übernachtungs- und Reisekosten, Verpflegungskosten, Gebühren, Eintritt, unerwartete Parkgebühren und Auslagen.
2. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (siehe Nebenkosten Punkt 5.1.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Wird ein Shooting trotz Anzahlung abgesagt, steht dem Auftraggeber ein Wertgutschein in Höhe des angezahlten Betrages zu. Ein Anrecht auf Auszahlung entfällt. Bei Shootingabsagen bis 5 Stunden vor Shootingbeginn, ist der Auftragnehmer berechtigt den angezahlten Betrag einzubehalten und wird dieses im Einzelfall entscheiden.

 

6. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENERSATZ

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Durch die in Ziffer 6.1. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

 

7. RECHTSWIRKSAMKEIT, STATUT UND GERICHTSSTAND

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.

 

8. Zusätzliche Hinweise

1. Während des vereinbarten Arbeitszeitraumes des Fotografen wird für diesen von dem Brautpaar Verpflegung und Sitzgelegenheit zur Verfügung gestellt, sofern die Aufnahmen über die Essenszeiten hinausgehen.
2. Private Aufnahmen mittels der Gäste

 

 

Diese AGB gelten ab dem 01.05.2024